Brandschutzvorschriften für Ihre Sicherheit

Die Gebäudeversicherung Luzern vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt die nötigen Weisungen.

Schweizweit verbindliche Brandschutzvorschriften

Die schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) bilden die Grundlage für die feuerpolizeiliche Beurteilung und Bewilligung von Bauprojekten. Seit dem 1. Januar 2015 gelten revidierte Vorschriften in allen Kantonen, die verschiedene Erleichterungen mit sich bringen – etwa grössere Brandabschnitte, längere Fluchtwege, weniger Treppenhäuser oder die Zusammenfassung von Räumen zu Nutzungseinheiten ohne Brandabschnitte. Zudem wurde die Anwendung der Holzbauweise liberalisiert und neue Gebäudekategorien mit minimalen Anforderungen eingeführt. Ein zentrales Element ist der Brandschutznachweis, mit dem Planende dokumentieren, wie der Brandschutz umgesetzt werden soll. Dieser ist dem Baugesuch beizulegen. Die Gebäudeversicherung Luzern bietet hierzu Planungshilfen und Vorlagen an.

Für die feuerpolizeiliche Beurteilung, Bewilligung sowie für Bau- und Betriebskontrollen ist innerhalb der Gebäudeversicherung Luzern der Geschäftsbereich Prävention zuständig.

Kontakt und Beratung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr