Schutzprojekt umsetzen - Förderbeiträge erhalten
Die Gebäudeversicherung Luzern unterstützt mit finanziellen Beiträgen Schutzmassnahmen, die das Risiko von Elementarschäden verringern. Ziel ist es, das Schadenrisiko für Gebäude durch Naturgefahren deutlich zu reduzieren.
Finanzielle Beiträge an Schutzmassnahmen
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung für Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren. Durch Informationsangebote, Beratung und finanzielle Beiträge tragen wir dazu bei, das Risiko von Elementarschäden zu verringern und die Sicherheit von Personen und Gebäuden im Kanton Luzern zu erhöhen. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um Ihr Eigentum zu schützen und die Schutzfähigkeit gegenüber Naturereignissen zu stärken.
Unsere Fachexpertinnen und -experten unterstützen Sie von der Risikoanalyse bis zur Umsetzung von Schutzmassnahmen.
Weg zur finanziellen Unterstützung
Gefährdungspotential prüfen
Verschaffen Sie sich mit dem Naturgefahren-Check einen Überblick über mögliche Gefahren an Ihrem Standort. So erkennen Sie frühzeitig, ob Ihr Gebäude durch Wasser, Hagel oder andere Naturgefahren bedroht ist.
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie unsere Fachexpertinnen und -experten für eine persönliche Beratung und detaillierte Informationen zu geeigneten Schutzmassnahmen und Unterstützungsangeboten.
Beitragsgesuch einreichen
Reichen Sie das Formular Beitragsgesuch sowie die Beilage von mindestens einem Kostenvoranschlag ein. Falls vorhanden, legen Sie dem Gesuch bitte auch Fotos der aktuellen Situation und Pläne bei.
Massnahmen umsetzen
Setzen Sie nach einer Beitragszusicherung die vereinbarten Schutzmassnahmen um und dokumentieren Sie diese mit Fotos und Schlussabrechnungen für die spätere Beitragsauszahlung.
Fertigstellung melden
Melden Sie die abgeschlossenen Schutzmassnahmen mit dem Formular Fertigstellung und senden Sie uns sämtliche Schlussabrechnungen sowie Fotodokumentationen.
Beitragsauszahlung erhalten
Nach abschliessender Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die definitive Auszahlung Ihres Beitrags auf Basis der effektiv berechneten Kosten.
Formulare für Objektschutzmassnahmen
Informationen zum Beitragswesen
Unterstützt werden Objektschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden, die sich in einer Gefahrenzone befinden, durch Oberflächenabfluss gefährdet sind oder bereits von Elementarschäden betroffen waren. Voraussetzung ist die Einreichung eines Beitragsgesuchs. Die Massnahmen müssen zudem zweckmässig und auf eine nachhaltige Wirkung ausgerichtet sein.
Die Förderung beträgt bis zu 40% der beitragsberechtigten Kosten, maximal jedoch 2% des Versicherungswerts des jeweiligen Gebäudes. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen wirksam, zweckmässig und auf eine nachhaltige Risikominderung ausgerichtet sind.
Massnahmen zum Objektschutz von Gebäuden gegen gravitative Naturgefahren – wie etwa Hochwasser, Überschwemmungen, Rutschungen oder Lawinen – können unterstützt werden, wenn sie nachweislich und dauerhaft dazu beitragen, die Schadensanfälligkeit bestehender und versicherter Gebäude zu verringern. Über die Zweckmässigkeit und Erforderlichkeit wird jeweils im Einzelfall entschieden.
Wir leisten keine Beiträge an Massnahmen im Zusammenhang mit Neubauten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Massnahmen zur Mängelbehebung, zum Ersatz bestehender Teile oder wenn sie nicht dem Schutz versicherter Gebäude dienen, ausserhalb des Deckungsumfangs liegen oder in öffentlicher Verantwortung stehen.
- Massnahmen gegen meteorologische Naturgefahren
- Massnahmen im Zusammenhang mit Neubauten
- Massnahmen zur Beseitigung von Bau-, Planungs- oder Ausführungsmängeln
- Ersatz oder Auswechslung bestehender Gebäudeteile (Lamellenstoren, Jalousien, Kunststoffteile, usw.)
- Massnahmen, welche nicht in der Verantwortung des Eigentümers liegen, namentlich solche im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand
- Massnahmen, welche nicht dem Schutz von bei der Gebäudeversicherung versicherten Gebäuden dienen
- Massnahmen, welche nicht im Deckungsumfang der Gebäudeversicherung liegen (Kanalisation, Grundstückentwässerung, usw.)
- Ersatz oder Auswechslung bestehender Objektschutzmassnahmen
- Allfällige Bewilligungen und Gebühren
Reglement Verwendung der Präventionsbeiträge
Gestützt auf § 43a Gebäudeversicherungsgesetz und § 32 Gebäudeversicherungsverordnung fördern wir durch Präventionsbeiträge unter anderem den Schutz vor Naturgefahren.

Downloads
Die wichtigsten Dokumente stehen Ihnen hier direkt zur Verfügung. Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Download-Center.
Beratung und Kontakt
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Markus Wigger
Leiter Naturgefahren

Renate Egli
Fachexpertin Naturgefahren

Tony Gisler
Fachexperte Naturgefahren