Beitragsgesuch für Brandmeldeanlagen
Hinweis
Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und das Reglement über die Verwendung der Feuerschutzbeiträge wird an freiwillig und fachgerecht erstellte technische Brandschutzeinrichtungen ein Beitrag von 20% gewährt. Der Betrag wird ausgerichtet, wenn die Anlagen kontrolliert wurden und den Vorschriften und Vorgaben der Gebäudeversicherung Luzern entsprechen.