Beitragsgesuch für Brandmeldeanlagen

Hinweis

Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und das Reglement über die Verwendung der Feuerschutzbeiträge wird an freiwillig und fachgerecht erstellte technische Brandschutzeinrichtungen ein Beitrag von 20% gewährt. Der Betrag wird ausgerichtet, wenn die Anlagen kontrolliert wurden und den Vorschriften und Vorgaben der Gebäudeversicherung Luzern entsprechen.

Projekt
Gebäude (bitte gemäss Police ausfüllen)
Gesuchsteller/in
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