Feuerungs- und Abgasanlagen sicher betreiben
Beauftragen Sie für die Kaminfegerarbeiten eine zugelassene Fachperson.
Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer
Zugelassene Kaminfegermeister/in
Die Kaminfegerarbeiten können einem zugelassenen Kaminfegermeister übertragen werden. Der Gebäudeeigentümer und die Gebäudeeigentümerin muss die Feuerungs- und Abgasanlagen weiterhin periodisch reinigen lassen. Anlässlich der Reinigung kontrolliert der Kaminfegermeister die Anlagen bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Der bisherige Kaminfegertarif ist seit dem 30. Juni 2019 aufgehoben, die Preise sind zu vereinbaren.
Rohbaukontrolleure/innen
Für die Rohbaukontrollen von neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen sind die Gemeinden zuständig. Die Kontrolle ist von einem Brandschutzfachmann oder einer Brandschutzfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis oder von einer Person mit einer vergleichbaren Ausbildung durchzuführen. Die Gemeinden können die Kontrolle einem zugelassenen Kaminfegermeister oder einer anderen qualifizierten Person übertragen.
Beitragsgesuch für Abgasanlagen und Feuermauern
Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und auf das Reglement über die Verwendung der Feuerschutzbeiträge wird an fachgerecht neu erstellte oder sanierte Abgasanlagen und Feuermauern ein Beitrag von 20% ausgerichtet, sofern die bestehende Anlage aus feuerpolizeilichen Gründen abgeschätzt werden muss. Um die Beiträge zu erhalten, ist ein Beitragsgesuch notwendig.
Weisung Kaminfegerarbeiten, Reinigung und Feuerschau
Um die Personensicherheit und den Brandschutz zu gewährleisten, unterstehen Feuerungsanlagen, wie beispielsweise eine Ölheizung, einer besonderen Aufsicht durch den Kaminfegermeister. Deshalb sind die Anlagen in regelmässigen Abständen zu kontrollieren und wenn nötig zu reinigen.
Informationen für Fachpersonen
Wenn Sie im Kanton Luzern als Kaminfegerin oder Kaminfeger tätig sein möchten, benötigen Sie von der Gebäudeversicherung Luzern eine Bewilligung. Mit dieser Bewilligung sind Sie berechtigt, Kaminfegerarbeiten – also die Reinigung und die periodische Feuerschau – selbst oder durch Ihre Mitarbeitenden auszuführen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Feuerschutz in den Artikeln §§ 71–81 und 89 geregelt.
Anforderungen und einzureichende Unterlagen
- Eidgenössischer Kaminfegermeister oder gleichwertiges ausländisches Diplom (als gleichwertig gelten vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannte Diplome)
- Gewähr für die einwandfreie Ausführung der Feuerschau bieten (Nachweis ausreichender Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und zweckmässig organisierter Betrieb)
- Nachweis einer Brandschutz Aus- oder Weiterbildung
- Organigramm des Betriebs mit namentlicher Nennung aller Mitarbeitenden (inkl. Funktion, Ausbildung)
- Dokumentation über die Organisation der periodischen Feuerschau
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung über fünf Millionen Franken
Um eine Bewilligung zu beantragen, senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an praevention@gvl.ch.
Diese Weisung richtet sich an die Gemeinden des Kantons Luzern, welche für die Rohbaukontrollen
von neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen zuständig und verantwortlich sind
und an die von der Gemeinde gewählten Rohbaukontrolleure.Anlässlich der Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen muss der Kaminfeger oder die Kaminfegerin die Anlagen wie auch den Heizraum bezüglich der feuerpolizeilichen Anforderungen kontrollieren (schwarze Feuerschau). Diese periodische Kontrolle ist eine wesentliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb einer Feuerungsanlage. Darum werden an die Erteilung der Bewilligung zur Reinigung der Anlage auch hohe Anforderungen bezüglich Brandschutzkenntnissen geknüpft.
System-Abgasanlagen müssen sicher, effizient und normgerecht betrieben werden. Im Rahmen des Kaminfegerwesens spielt die Konformitätserklärung eine zentrale Rolle. Sie bestätigt, dass eine System-Abgasanlage entsprechend den geltenden technischen Vorschriften und Herstellervorgaben installiert wurde. Diese Erklärung ist eine wichtige Grundlage für die Abnahme, den Betrieb sowie die regelmässige Kontrolle durch das zuständige Kaminfegerunternehmen.
Das Übergabeprotokoll für Pelletlager unterstützt die Kaminfegerinnen und Kaminfeger dabei, den Zustand und die Sicherheit der Lagerstätte bei der Übernahme oder Kontrolle systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Es dient als Nachweis gegenüber den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer und hilft, allfällige Mängel frühzeitig zu erkennen und festzuhalten.
Jedes Jahr kommt es beim Befüllen und bei Wartungsarbeiten in Grünschnitzelsilos zu schweren Unfällen. Es lohnt sich deshalb für die nötige Sicherheit zu sorgen.
Downloads
Die wichtigsten Dokumente stehen Ihnen hier direkt zur Verfügung. Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Download-Center.
- Weisungsblatt 4.1 Kaminfegerarbeiten, Reinigung und Feuerschau Weisungsblatt (807.35 KB)
- Weisung Rohbaukontrolle Weisungsblatt (142.19 KB)
- Weisung periodische Feuerschau Weisungsblatt (42.46 KB)
- Zugelassene Kaminfegermeister im Kanton Luzern Dokument (65.47 KB)
- Rohbaukontrolleure in den Gemeinden Dokument (117.44 KB)
- Checkliste Grünschnitzelsilo Dokument (551.96 KB)
- Übergabeprotokoll Pelletlager Formular (160.41 KB)
- Konformitätserklärung Dokument (96.77 KB)
- Beitragsgesuch für Abgasanlagen und Feuermauern Dokument (178.92 KB)
Beratung und Kontakt
BeitragsgesuchUnsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Boris Camenzind
Senior Projektleiter Prävention