Wenn Blitze Schäden verursachen 

Ein Blitz kann enorme Mengen an Energie freisetzen, die dazu führen können, dass elektronische Geräte beschädigt werden, Kabel schmelzen oder Brände ausbrechen. Mit einem fachgerecht erstellten Blitzschutzsystem können Sie die Wahrscheinlichkeit solcher Schäden erheblich reduzieren und die Sicherheit von Menschen und Eigentum gewährleisten. Im Kanton Luzern besitzen 35 000 Gebäude ein Blitzschutzsystem.

Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Professionell instaliertes Blitzschutzsystem

    Natürliche Objekte wie Bäume, Freileitungen oder Gewässer bieten keinen sicheren Schutz vor Blitzschlägen – sie können das Risiko sogar erhöhen. Ein professionell installiertes Blitzschutzsystem schützt zuverlässig vor Schäden. Der äussere Blitzschutz leitet den Blitzstrom sicher in die Erde, während der innere Blitzschutz elektronische Geräte vor Überspannungen bewahrt. Planung und Installation sollten ausschliesslich durch Fachpersonen erfolgen.

  • Neuanlagen erstellen und prüfen lassen

    Die anerkannten Kontrollfirmen der Gebäudeversicherung Luzern sichern die Qualität ihrer Arbeit durch laufende Aus- und Weiterbildung ihres Fachpersonals. So ist gewährleistet, dass Arbeiten am Blitzschutzsystem fachgerecht, normenkonform und termingerecht ausgeführt werden. Nach Abschluss der Installation senden Sie uns im Auftrag der Eigentümerschaft den Installationsattest. Dieser muss vom anerkannten Kontrollpersonal unterzeichnet sein.

  • Periodische Kontrollen

    Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme müssen periodisch, in der Regel alle zehn Jahre, sowie nach einem Blitzeinschlag durch eine von uns anerkannte Kontrollfirma überprüft werden. Auch bei freiwillig installierten Blitzschutzsystemen empfehlen wir dringend eine regelmässige Kontrolle, um die Funktionsfähigkeit und Schutzwirkung dauerhaft sicherzustellen. Zusätzlich bieten wir auf Wunsch Fachberatungen an.

  • Freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme

    Je nach Gebäudekategorie unterscheiden wir zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen. Bei grossen landwirtschaftlichen Gebäuden sind Blitzschutzsysteme beispielsweise zwingend. Bei einem Einfamilienhaus ist hingegen eine Anlage freiwillig. Nachdem das System installiert wurde, stellt die Kontrollfirma ein Installationsattest aus. Wir bezahlen an freiwillig erstellte Systeme einen Beitrag von 20%.

  • Verhalten bei Gewitter

    Bei Gewitter mit Blitzgefahr sollten Sie offene Flächen, Bäume und Metallgegenstände meiden. Suchen Sie Schutz in Gebäuden oder geschlossenen Fahrzeugen. Halten Sie Abstand zu elektrischen Geräten, Leitungen und Wasser. Bleiben Sie drinnen, bis das Gewitter vollständig vorüber ist und keine Blitze mehr zu sehen oder zu hören sind.

  • Verwendung von Überspannungsschutzgeräten

    Überspannungsschutzgeräte schützen Ihre elektrischen Installationen und Geräte vor Schäden durch Blitzeinschläge oder Netzstörungen. Lassen Sie diese Schutzsysteme fachgerecht installieren, um Ausfälle und teure Reparaturen zu vermeiden. So erhöhen Sie die Sicherheit und den Werterhalt Ihrer Immobilie nachhaltig.

Finanzielle Beiträge

Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und das Reglement über die Verwendung der Feuerschutzbeiträge wird an freiwillig und fachgerecht erstellte Blitzschutzanlagen ein Beitrag von 20% gewährt. Der Betrag wird ausgerichtet, wenn die Anlagen kontrolliert wurden und den Vorschriften und Vorgaben der Gebäudeversicherung Luzern entsprechen.

Kontakt und Beratung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.