Beitragsgesuch für Wasserlöschanlagen

Hinweis

Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung sowie das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge gewährt die Gebäudeversicherung Luzern einen Beitrag von 20% an freiwillig und fachgerecht erstellte Wasserlöschanlagen. Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern die Anlagen durch die Gebäudeversicherung Luzern kontrolliert und abgenommen wurden sowie den aktuell geltenden Vorschriften und Vorgaben entsprechen.

Projekt
Gebäude (bitte gemäss Police ausfüllen)
Gesuchsteller/in
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