Beitragsgesuch für Wasserlöschanlagen
Hinweis
Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung sowie das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge gewährt die Gebäudeversicherung Luzern einen Beitrag von 20% an freiwillig und fachgerecht erstellte Wasserlöschanlagen. Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern die Anlagen durch die Gebäudeversicherung Luzern kontrolliert und abgenommen wurden sowie den aktuell geltenden Vorschriften und Vorgaben entsprechen.