Personen- und Gebäudeschutz durch frühzeitige Warnung

Im Kanton Luzern sind über 2 400 Brandmeldeanlagen installiert, welche Personen vor Brandereignissen warnen sowie Gebäude durch eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr vor grossen Folgeschäden schützen.

Allgemeine Informationen

  • Zweck

    Brandmeldeanlagen erkennen frühzeitig die Entstehung eines Feuers und alarmieren automatisch die Feuerwehr. So wird wertvolle Zeit gewonnen, um Personen zu retten und den Brand wirksam einzudämmen, noch bevor grösserer Schaden entsteht.

  • Abnahmen und Kontrollen

    Neue sowie modernisierte Brandmeldeanlagen werden durch eine BMA-Fachfirma erstellt, geprüft und uns mittels VKF-Installationsattest als mängelfrei zur Abnahme gemeldet. Wir führen bei Bedarf und auf schriftliches Aufgebot hin Abnahmekontrollen durch.

  • Wartung und Unterhalt

    Werden Bereiche, Gruppen oder einzelne Melder länger als 24 Stunden ausser Betrieb genommen, ist dies der zuständigen Ortsfeuerwehr sowie unserer Fachstelle mittels Formular zu melden. Bitte beachten Sie, dass die fehlende Detektion in der Regel durch gleichwertige Massnahmen – etwa eine permanente Brandwache – kompensiert werden muss.

  • Ausserbetriebsetzung

    Soll eine bestehende Brandmeldeanlage dauerhaft ausser Betrieb genommen werden, ist hierfür ein schriftliches Gesuch bei uns einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bewilligung dürfen bestehende Verträge mit der öffentlichen Feuermeldestelle, der BMA-Firma sowie der ständig besetzten Stelle gekündigt werden.

Finanzielle Beiträge

Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und das Reglement über die Verwendung der Feuerschutzbeiträge wird an freiwillig und fachgerecht erstellte technische Brandschutzeinrichtungen ein Beitrag von 20% gewährt. Der Betrag wird ausgerichtet, wenn die Anlagen kontrolliert wurden und den Vorschriften und Vorgaben der Gebäudeversicherung Luzern entsprechen.

Sonderfall Feuerwächter

Der Feuerwächter ist ein einfaches und kostengünstiges Brandwarnsystem für den Schutz der Altstädte im Kanton Luzern.

Die Gebäudeversicherung Luzern unterstützt die Installation des Feuerwächters mit einem Beitrag von 40% der Kosten.

Beratung und Kontakt

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.