Korrekt versichert und geschützt

Solaranlagen gehören fest zum Gebäude – entsprechend wichtig sind eine sorgfältige Planung, der richtige Schutz vor Naturgefahren und eine lückenlose Versicherung.

Sorgfältige Planung

Eine Solaranalge zu erstellen erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung. Obschon diverse Solaranlagen keine Baubewilligung mehr benötigen, müssen diese die Bau- und Brandschutzvorschriften einhalten. Als Hilfsmittel dient unser Merkblatt Photovoltaik-Anlagen sicher erstellen.

Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  • Wechselrichter müssen ortsfest installiert sein. Sie sind in Räumen mit kleiner Brandgefahr, in Räumen mit Feuerwiderstand EI 30 oder an einer nichtbrennbaren Aussenfassade zu montieren
  • Bei brennbaren Aussenfassaden muss der Wechselrichter auf einer Platte aus Baustoffen der RF1 (nichtbrennbar) mit einer Dicke ≥ 10 mm oder einer Brandschutzplatte BSP 30-RF1 montiert werden. Die Überstände sind gemäss Montageanleitung des Herstellers auszuführen.
  • Die Installation von Wechselrichtern in feuergefährdeten Räumen mit brennbarem Staub (z.B. Heulager/Tenn, Holzverarbeitung) oder mit leicht brennbaren Stoffen ist nicht zulässig.
  • Ein bestehendes Blitzschutzsystem ist gemäss Norm SN 414022 den neuen Verhältnissen anzupassen. Die fertig erstellte Anlage ist uns mittels Installationsattest, ausgestellt durch eine anerkannte Kontrollfirma, zur Abnahme anzumelden.
  • Mit Fertigstellung der Solaranlage ist ein Übersichtsplan PVA (gemäss Stand-der-Technik-Papier Swissolar) zu erstellen, bei den Revisionsunterlagen Brandschutz abzulegen sowie der zuständigen Feuerwehr elektronisch zuzustellen.
  • Bei Unregelmässigkeiten an der Solaranlage (ungewöhnliche Erwärmung, unerklärlicher Leistungsverlust etc.) ist sofort zu reagieren und sind Fachpersonen beizuziehen. 

Richtiger Schutz

Im gesamten Kanton Luzern muss mit Hagelkörnern von mindestens 3 cm Durchmesser gerechnet werden. Die SIA-Norm 261/1 definiert als minimales Schutzziel das 50-jährliche Hagelereignis. Daher sind Bauprodukte mit einem möglichst hohen Hagelwiderstand (HW) zu verwenden. Wir empfehlen den Einsatz von Bauprodukten mit hohem Hagelwiderstand (mindestens HW3) sowie generell von robusten oder geprüften Materialien. Eine höhere Widerstandsklasse, idealerweise ab HW4, wird nach Möglichkeit gewünscht. Dies gilt insbesondere für Solaranlagen (Photovoltaik/Solarthermie). Weitere Auskünfte finden Sie im Schweizerischen Hagelregister.

Lückenlose Versicherung

Solaranlagen (thermische und photovoltaische Anlagen), die fest am Gebäude montiert sind werden durch die Gebäudeversicherung Luzern gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Davon ausgenommen sind Solaranlagen, die in einem Contracting-Verhältnis erstellt und betrieben werden und nicht als integrierender Bestandteil der Gebäudehülle, als sogenannte Indach-Anlage, realisiert wurden.

Kommt es zu einem Betriebsausfall aufgrund eines Feuer- oder Elementarereignisses, übernehmen wir den Sachschaden, nicht aber den Ertragsausfall. Dieses Risiko wie auch Glasbruch oder Diebstahl lassen sich für einen umfassenden Schutz zusätzlich bei einer Privatversicherung abdecken.

Bitte melden Sie uns Ihre Anlage schon vor dem Baubeginn, dadurch ist der Versicherungsschutz auch während der Bauzeit sichergestellt. Nach der Inbetriebnahme können Sie uns die Schlussmeldung einreichen, damit wir die Police zum Gebäude anpassen können. Verwenden Sie dazu unsere Meldeformulare Solaranlage vor Baubeginn und Solaranlage nach Inbetriebnahme.

Kontakt und Beratung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr