Wasserlöschanlagen – Automatischer Brandschutz für mehr Sicherheit

Automatische Wasserlöschanlagen begrenzen und verhindern die Eskalation von Brandereignissen. Sie schützen Menschen, Gebäude, Umwelt und Sachwerte.

Förderung freiwilliger Wasserlöschsysteme

Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung sowie das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge gewährt die Gebäudeversicherung Luzern einen Beitrag an freiwillig erstellte automatische Wasserlöschanlagen – gemäss den Bestimmungen des aktuell gültigen Beitragsreglements.

Finanzielle Beiträge

Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern die Anlagen durch die Gebäudeversicherung Luzern kontrolliert und abgenommen wurden sowie den aktuell geltenden Vorschriften und Vorgaben entsprechen.

Allgemeine Hinweise 

Beratung und Kontakt 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.