Wasserlöschanlagen – Automatischer Brandschutz für mehr Sicherheit
Automatische Wasserlöschanlagen begrenzen und verhindern die Eskalation von Brandereignissen. Sie schützen Menschen, Gebäude, Umwelt und Sachwerte.
Förderung freiwilliger Wasserlöschsysteme
Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung sowie das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge gewährt die Gebäudeversicherung Luzern einen Beitrag an freiwillig erstellte automatische Wasserlöschanlagen – gemäss den Bestimmungen des aktuell gültigen Beitragsreglements.
Finanzielle Beiträge
Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern die Anlagen durch die Gebäudeversicherung Luzern kontrolliert und abgenommen wurden sowie den aktuell geltenden Vorschriften und Vorgaben entsprechen.

Allgemeine Hinweise
- Sprinkleranlagen dürfen grundsätzlich nicht ausser Betrieb gesetzt werden.
- Unterbrüche infolge Servicearbeiten sind dem Betreiber anzuzeigen, damit dieser
geeignete Sicherheitsmassnahmen treffen kann. - Über vorhersehbare, mehr als 24 Stunden Ausserbetriebsetzung der Anlage, sind die Brandschutzbehörde und die Feuerwehr vom Betreiber bis spätestens drei Tage im Voraus zu informieren.
- Unvorhergesehene, voraussichtlich länger als 24 Stunden dauernde Ausserbetriebsetzungen sind unter Angabe der voraussichtlichen Dauer des Unterbruches umgehend den gleichen Stellen zu melden.
- Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen der Anlage sind zeitnah durchzuführen.
- Die Meldungen haben mittels VKF-Formular Ausser-/ Inbetriebsetzungen Sprinkleranlagen zu erfolgen.
- Die Wiederinbetriebnahme sind der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr mit demselben Formular zu melden.
Die Wartung erfolgt jährlich oder gemäss den Angaben des Herstellers.
- Wasserlöschanlagen sind gemäss den SES-Richtlinien Sprinkleranlagen und Herstellerangaben wöchentlich und monatlich durch den Sprinklerwart oder dessen Stellvertreter zu kontrollieren.
- Alle 20 Jahre sind Wasserlöschanlagen gemäss VKF-Brandschutzrichtlinien Sprinkleranlagen durch eine VKF-zertifizierte Fachfirma für Wasserlöschanlagen der ordentlichen Generalüberholung zu unterziehen.
- Alle 10 Jahre sind die Wasserlöschanlagen bezüglich der Betriebsbereitschaft durch eine VKF- zertifizierte Fachfirma für Wasserlöschanlagen zu überprüfen.
Je nach Objektschutz kommen Alternativ-Anlagen zum Einsatz.
- Sprühflutanlagen
- Hochdruck Wassernebel – Löschanlagen
- Niederdruck Wassernebel – Löschanlagen
Downloads und Links
Die wichtigsten Dokumente und Links stehen Ihnen hier direkt zur Verfügung. Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Download-Center.
Beratung und Kontakt
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Ueli Schüpfer
Fachexperte Wasserlöschanlagen und Löschwasserversorgung

Ueli Wanner
Fachexperte Wasserlöschanlagen und Löschwasserversorgung