Gesuch für Abbrandbewilligung Indoor-Feuerwerk

Hinweis

Dieses Gesuch ist mindestens 3 Wochen vor dem Anlass einzureichen.

Die in §3 der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (VFSG) verbindlich erklärte Brandschutzrichtlinie «Gefährliche Stoffe» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verbietet nach Artikel 11.1.3 in Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr das Abbrennen von Feuerwerk. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Gesuchsteller
Für das Abbrennen verantwortliche Person
Anlass
Pyrotechnische Artikel
Sicherheitsmassnahmen
Dokumente

**Dem Gesuch sind folgende Dokumente bezulegen

  • Kopie Versicherungspolice (Versicherungsgesellschaft, Vertragsnehmer, Policennummer, Versicherungssumme, Vertragsdauer müssen ersichtlich sein)
  • Kopie Fachausweis (wenn vorhanden)
  • Grundrissplan mit Markierung der Abschussstellen