Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie hilfreiche Informationen.
Brandschutz ist für uns mehr als eine Vorschrift – es ist eine Verantwortung.
Brandschutz ist mehr als Kontrolle. Das grösste Risiko liegt im Verhalten – deshalb setzen wir auf Zusammenarbeit und Eigenverantwortung von Eigentümer, Betreiber, Veranstalter und Behörden.
- Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Die Eigentümer- und Nutzerschaft sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen weden, die zur Gewährleistung einer ausreichenden Brandsicherheit notwendig ist. - Welche Aufgaben und Verantwortung haben die Brandschutzbehörden?
Die Brandschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und prüft die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständikeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. - Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben die Gemeinden?
Die Gemeinden überprüfen die Neu- und Umbauten in Bezug auf den Feuerschutz insofern diese nicht unter §82 fallen. - Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat die Feuerwehr?
Die Feuerwehr ist grundsätzlich für die Ereignisbewältigung verantwortlich. Sie kann aber beratend dem Veranstalter zur Seite stehen. - Wer ist für die einwandfreie Umsetzung des Brandschutzes nach einem Umbau ohne Baueingabe verantwortlich?
Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die Umsetzung des Brandschutzes. Sie muss Planer und Fachleute beiziehen, wenn sie ungenügende Kenntnisse des Brandschutzes hat. - Was passiert wenn augenscheinlich die Verantwortung nicht wahrgenommen wird und der Sicherheit und dem Brandschutz nicht Rechnung getragen werden?
Wenn dies festgestellt wird, verfügt die Brandschutzbehörde die korrekte Umsetzung. Sie kann weiter Strafanzeige einreichen und/oder die Gebäudeversicherungsprämie infolge erhöhtem Brandrisiko anheben. Wird nach einem Brandereignis ein Verstoss gegen die geltenden Brandschutzvorschriften festgestellt, so kann das straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. - Kann die Durchführung von Anlässen, die nicht den Vorgaben entsprechen, kurzfristig gestoppt werden?
Grundsätzlich können Anlässe, die die Personensicherheit nicht gewährleisten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, kurzfristig gestoppt werden. - An wen kann oder muss sich eine Bürgerin oder ein Bürger wenden, wenn gravierende Mängel festgestellt werden?
Besorgte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Gebäudeversicherung Luzern oder bei dringenden Fällen bei der Luzerner Polizei melden. - Sind im Kanton Luzern und bei der Gebäudeversicherung Luzern Bestrebungen im Gang, im Nachgang zur Brandkatastrophe im Wallis Kontrolle oder Verordnungen zu ändern?
Sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen, wird in Absprache mit allen schweizerischen Brandschutzbehörden die bestehende Praxis überprüft. Das Ziel ist ein einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz.
- Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
- Welche kantonalen Vorgaben für periodische Brandschutzkontrollen gibt es?
Das Gesetz über den Feuerschutz und die zugehörende Verordnung legen die gesetzlichen Kontrollen fest. Die periodischen Kontrollen von Gebäuden und Räumen, die der Aufnahme einer grösseren Anzahl von Personen dienen, sind durch die Gebäudeversicherung Luzern in der Regel alle zehn Jahre durchzuführen. - Wer ist im Kanton Luzern für die Brandschutzkontrollen in öffentlich zugänglichen Clubs, Restaurants, Bars, Diskotheken zuständig und führt diese auch durch?
Die Gebäudeversicherung Luzern ist für die periodischen Kontrollen zuständig und führt diese durch. Jedoch nur bei Lokalen mit mehr als 300 Besuchern. Regelmässige periodische Kontrollen finden alle 10 Jahren statt. Weitere Kontrollen können durch die Vollzugsbehörden auf Grundlage des §3 Gesetz über den Feuerschutz z. Bsp. durch die Feuerpolizei Stadt Luzern durchgeführt werden. Jedoch ist keine Periodizität auf kantonaler Ebene festgelegt. - Wann ist für Bau- oder Umbauvorhaben aus Brandschutzgründen eine Beurteilung/Bewilligung der Gebäudeversicherung Luzern nötig?
Neu- und Umbauten sind grundsätzlich durch die Gebäudeversicherung Luzern als zuständige Brandschutzbehörde beurteilen zu lassen. Eine Brandschutzbewilligung ist auch erforderlich bei Änderungen der Zweckbestimmung und Benutzungsweise von Gebäuden, wenn damit eine grössere Brand- oder Explosionsgefahr verbunden ist. - Wer gibt der Feuerwehr den Auftrag für Kontrollen bei Anlässen?
Die Einwohnergemeinde kann bei Vermietungen oder Bewilligungen vom Veranstalter eine externe Begehung verlangen. Diese Begehung kann durch die Ortsfeuerwehr, die verantwortliche Person für die Feuerschau in der Gemeinde oder eine Brandschutzfachperson erfolgen. - Nimmt die Gebäudeversicherung Luzern auch Stichkontrollen vor?
Stichprobenkontrollen sind jederzeit möglich. - Worauf wird bei der Bewilligung und Kontrolle von Grossanlässen geachtet?
Die Personensicherheit steht immer an oberster Stelle. Die Bewilligungen und Kontrollen sind auf die Einhaltung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften sowie allfällige kantonalen und städtischen Vorgaben ausgerichtet. Bei Kontrollen vor dem Anlass werden durch die Feuerwehr u.a. folgende Punkte kontrolliert:- Ist dem Veranstalter die maximal zulässige Personenbelegung, welche von der Gebäudeversicherung Luzern aufgrund der Räumlichkeiten vorgegeben ist, bekannt und wie kontrolliert er dies.
- Die Fluchtwege werden auf Anzahl, Breiten, Kennzeichnung, Erkennbarkeit und Zugänglichkeit überprüft.
- Dekorationen werden auf die Vorgaben bezüglich Brandverhalten (z.Bsp. Vorgabe RF2) und korrekte Montage überprüft (z.Bsp. keine brennbaren Dekorationen in den Fluchtwegen).
- Die Gewährleistung der Zugänglichkeit und Zufahrt für die Feuerwehr werden überprüft.
- Die Einhaltung der Vorgaben bei Verwendung von Gas oder offenem Feuer wird überprüft.
- Die Platzierung und Eignung der Löschmittel werden überprüft.
- Worauf ist bei Anlässen (z.Bsp. Fasnachtsbälle) besonders zu achten?
- Flucht- und Rettungswege müssen frei sein.
- Die Räume dürfen nicht über das erlaubte Mass belegt sein.
- Dekorationen und Installationen dürfen nicht aus brandgefährlichen Materialien bestehen.
- Notbeleuchtung sowie Löschmaterial müssen funktionieren.
- Für jeden Anlass braucht es klare Zuständigkeiten für den Brandschutz während des Anlasses.
- Räume, in denen grosse Anlässe stattfinden, verfügen in der Regel über eine Feuerpolizeiliche Rahmenbewilligung. Diese muss vom Vermieter der Räume dem Veranstalter übergeben werden.
- Wie laufen Brandschutzkontrollen bei Anlässen ab und worauf wird dabei besonders geachtet?Am vereinbarten Termin müssen die verantwortliche(n) Person(en) vor Ort anwesend sein. Im Rahmen der Kontrollen werden unter anderem folgende Gegebenheiten überprüft:
- Fluchtwege bezüglich Anzahl, Fluchtweglängen, Breiten, Erkennbarkeit und Zugänglichkeit
- maximal zulässige Personenbelegung
- Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung
- Löscheinrichtungen
- Rauchzeugentsorgung
- Dekorationen
- Verantwortlichkeiten für die Veranstaltung (Bsp. sicherheitsbeauftragte Person)
- Notfallkonzept
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst
- Was passiert, wenn bei einer periodischen Kontrolle Mängel festgestellt werden?
Festgestellte Mängel werden aufgenommen und deren Behebung verfügt. Kritische Mängel sind sofort zu beheben. - Wo gibt es am ehesten Mängel bei periodischen Kontrollen?
Erfahrungsgemäss werden im betrieblichen und organisatorischen Brandschutz Mängel festgestellt. - Wie erfolgen die Kontrollen – angekündigt oder unangekündigt?
Periodische Kontrollen bei Lokalen mit mehr als 300 Personen finden unangekündigt statt. Erforderliche Nachkontrollen sind angemeldet, um die richtigen Ansprechpartner vor Ort zu haben. - Worauf achten unsere Kontrolleure und -innen besonders?
- Bewilligte und effektive Personenbelegung im Lokal
- Kontrolle der Zugänge und Notausgänge
- Sicherheitsbeleuchtung, Art und Anzahl der Rettungszeichen
- vorhandene Löschmittel
- Dekorationen, Kerzen, offenes Feuer
- Entsorgung von Raucherwaren
- Sicherheitsorganisation
- Wer ist für den Vollzug der periodischen Kontrollen zuständig?
Der Vollzug der Kontrollen gemäss Gesetz über den Feuerschutz ist bei der Gebäudeversicherung Luzern.
- Welche kantonalen Vorgaben für periodische Brandschutzkontrollen gibt es?
- Welche Anzahl Feuerlöscher werden benötigt?
Siehe Arbeitshilfe Löscheinrichtungen. - Wie viele Feuerlöscher sind in Gewerberäumen notwendig und wo muss man sie installieren?
Siehe Arbeitshilfe Löscheinrichtungen. - Wo sind Löschdecken sinnvoll? Wieviele braucht es?
Löschdecken sind ein effizientes Mittel, um einen Brand in der Entstehung sofort ersticken zu können. Idealerweise werden sie in der Küche oder an Arbeitsplätzen platziert, wo kleine Entstehungsbrände möglich sind.
- Welche Anzahl Feuerlöscher werden benötigt?
- Darf Cheminéeholz in Autoeinstellhallen gelagert werden?
In Parkings (Fläche grösser als 600 m2) darf nur Material gelagert werden, das zum Fahrzeug gehört sowie sperrige Sportgeräte. Weitere Informationen finden Sie im Flyer Warenlagerung in Parkings.
- Darf Cheminéeholz in Autoeinstellhallen gelagert werden?
- Was müssen Barbetreibende beim Kauf von Schallschutzmatten mit Blick auf Brandschutz beachten?
Die Verwendung von Baustoffen wird in der VKF-Brandschutzrichtlinie Verwendung von Baustoffen vorgegeben. Schallschutzmatten dürfen kein kritisches Verhalten aufweisen (d.h. kein brennendes Abtropfen, kein qualmen).
- Was müssen Barbetreibende beim Kauf von Schallschutzmatten mit Blick auf Brandschutz beachten?
Nutzen Sie diese Arbeitshilfen, um Abläufe zu strukturieren, Risiken zu minimieren und im Ernstfall gut vorbereitet zu sein.
- Merkblatt Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen
- Arbeitshilfe betrieblicher Brandschutz
- Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen
- Arbeitshilfe Betriebsbereitschaft Unterhalt & Brandschutzeinrichtungen
- Arbeitshilfe Löscheinrichtungen
- Verwendung von Baustoffen
- Flyer Dekoration
- Flyer Es brennt - was tun
- Feuerpolizeiliche Sicherheitskontrollen an Festanlässen und bei Veranstaltungen
Für alle öffentlich zugänglichen Gebäude gelten die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen). Sie regeln technische Mindestanforderungen wie Fluchtwege, Brandabschnitte, Alarmsysteme und Löschhilfen. Diese Vorschriften werden durch die Gebäudeversicherung Luzern und die Feuerpolizei umgesetzt.
Weitere Informationen, Merkblätter und Checklisten zum Brandschutz finden Sie bei den zuständigen Stellen im Kanton Luzern:
- Stadt Luzern – Feuerpolizei: stadtluzern.ch
- Gastgewerbe und Sicherheitsplanung: polizei.lu.ch
Kontakt und Beratung
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.
Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr