Meldepflicht

Um einen optimalen Versicherungsschutz sicherzustellen, bestehen verschiedene Meldepflichten. Dazu zählen unter anderem Schadenfälle, Änderungen am Gebäude oder dessen Nutzung, Adressänderungen sowie Verwaltungswechsel. Eine rechtzeitige Mitteilung ermöglicht eine reibungslose und zeitnahe Abwicklung.  

Keine Meldung erforderlich

  • Bauvorhaben mit einer Baubewilligung

    Mit der Erteilung einer Baubewilligung durch das zuständige Bauamt sind die steigenden Investitionskosten zum Gebäude und dessen Bestandteile von Baubeginn an automatisch gedeckt.

  • Handänderung im Grundbuch

    Wir werden vom zuständigen Grundbuchamt über eine Handänderung informiert. Die betroffenen Policen werden nach Übergang von Nutzen und Schaden automatisch an die Käuferschaft übertragen.

Kontakt und Beratung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr