Versichert gegen Feuer- und Elementarschäden
Die Gebäudeversicherung Luzern bietet umfassenden Schutz für Ihr Zuhause. Wir versichern alle Gebäude im Kanton Luzern obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden. Die Neuwertversicherung ermöglicht nach einem Schadenereignis den Wiederaufbau Ihres Gebäudes in gleicher Art und Grösse zu aktuellen Baupreisen.

Eine Versicherung für 125 873 Gebäude
Im Kanton Luzern sind alle Gebäude im Sinne des Gesetzes gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Darunter fallen auch Gebäude, die sich noch im Bau befinden. Mit Erteilung einer Baubewilligung durch das zuständige Bauamt sind die steigenden Investitionskosten zum Gebäude und dessen Bestandteilen vom Baubeginn an automatisch gedeckt. Eine Meldung Ihrerseits ist nur dann nötig, wenn Sie wertvermehrende Investitionen vorsehen, für die keine Baubewilligung erforderlich ist.
Damit wir Ihnen jederzeit einen optimalen Versicherungsschutz bieten können, melden Sie sich bitte, wenn Sie:
- einen baubewilligungsfreien Um- oder Ausbau vornehmen werden (vor Baubeginn)
- eine Solaranlage aufbauen werden (vor Baubeginn)
- eine Solaranlagen in Betrieb genommen haben
- Neu-, Um- oder Ausbauten ausgeführt haben bzw. diese bezugsbereit sind
- den Abbruch eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils vollendet haben
- die Nutzung eines Gebäudes ändern
- Ihre Adresse ändern
- die Verwaltung wechselt
- eine Neuschatzung möchten
Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie unter folgendem Link.
Versicherungsdeckung
Mit unserer Versicherung ist Ihr Gebäude gegen die Risiken von Feuer- und Elementarschäden obligatorisch versichert. Weitere Risiken, wie z.B. Wasserschäden durch Rückstau oder Grundwasser im Innern des Gebäudes, können mit Zusatzversicherungen bei privaten Versicherungsgesellschaften abgedeckt werden.
Versicherungsumfang
Wir versichern Ihr Gebäude in der Regel zum Neuwert. Das heisst, dass im Schadenfall das Gebäude in der gleichen Art und Grösse wieder aufgebaut werden kann. Liegen wichtige Gründe vor, etwa bei sehr stark abgenutzten oder schlecht unterhaltenen Gebäuden, erfolgt die Versicherung zum Zeitwert, also zum Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Vorgehen im Schadenfall
Ein Schadenereignis ist unverzüglich zu melden. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos. Treffen Sie die nötigen Sofort- und Notmassnahmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Verzichten Sie auf Veränderungen, welche die Schadenabklärung erschweren. Ausgenommen sind notwendige Sofortmassnahmen zur Reduzierung des Schadens.
Meldepflicht Gebäude
Damit der Versicherungsschutz Ihres Gebäudes aktuell ist, sind wir auf Meldungen zur Bauvollendung, (Teil-)Abbruch oder wertvermehrenden Um- und Ausbauten angewiesen. Auch Adressänderungen und Verwaltungswechsel müssen der Gebäudeversicherung Luzern gemeldet werden. Bei längerem Aufenthalt oder Wegzug ins Ausland ist uns eine bevollmächtigte Vertretung oder Verwaltung mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz zu melden.

Solaranlagen
Solaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Sicherung des langfristigen Betriebs beginnen mit der korrekten Planung und Ausführung
sowie einem ausreichenden Versicherungsschutz.
Zahlen & Fakten Geschäftsjahr 2025
Downloads
Die wichtigsten Dokumente stehen Ihnen hier direkt zur Verfügung. Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Download-Center.
Kontakt und Beratung
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.
Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr