Beitragsgesuch für Blitzschutzsysteme
Hinweis
Gestützt auf § 32 der Gebäudeversicherungsverordnung und auf das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge wird an freiwillig und fachgerecht erstellte oder erweiterte Blitzschutzsysteme ein Beitrag von 20% gewährt. Der Betrag wird ausgerichtet, wenn die Systeme kontrolliert wurden, den Vorschriften entsprechen und wir das Installationsattest sowie eine Kopie der detaillierten Abrechnung erhalten haben. Keine Beiträge werden an periodische Kontrollen (inkl. Attest) ausbezahlt.