Revision der schweizerischen Brandschutzvorschriften
Ab 1. April 2026 gilt ein schweizweites Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen.
9. März 2026
IOTH räumt mehr Zeit für Prüfung der Vernehmlassungsrückmeldungen ein
Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) will für die Prüfung der Rückmeldungen aus der technischen Vernehmlassung sowie der Erkenntnisse der verheerenden Brandkatastrophe von Crans Montana mehr Zeit einräumen.
Ab 1. April 2026 führt es ein schweizweites Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen ein.
Totalrevidierte Brandschutzvorschriften sollen im Herbst 2027 in Kraft treten
Im Rahmen der technischen Vernehmlassung zu den totalrevidierten Brandschutzvorschriften sind über 11 000 Rückmeldungen eingegangen. Für die Bearbeitung dieser aussergewöhnlich hohen Zahl an Eingaben soll genügend Zeit zur Verfügung stehen. Deshalb wird der Zeitplan für die Arbeiten angepasst. Das IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) will ausserdem die relevanten Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum tragischen Brandfall in Crans-Montana berücksichtigen.
Die grundsätzliche Stossrichtung des risikobasierten Ansatzes erachtet das IOTH nach wie vor als richtig. Dort, wo mehr Risiken bestehen, soll der Brandschutz verstärkt und mehr kontrolliert werden. Festhalten will das IOTH auch an einer Vereinheitlichung des Vollzugs – eine wichtige Voraussetzung, um die Brandschutzvorschriften schweizweit kompetent und konsequent umzusetzen.
Die totalrevidierten Brandschutzvorschriften sollen per Herbst 2027 in Kraft treten. Als Sofortmassnahme beschliesst das IOTH ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern. Diese Anpassung wird per 1. April 2026 in Kraft gesetzt.
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