Objektschutzmassnahmen Beitragsgesuch
Informationen zum Beitragsgesuch
Wir unterstützen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, welche ihr bestehendes Gebäude freiwillig mit Schutzvorrichtungen und baulichen Massnahmen vor Elementarschäden schützen. Grundlage dazu bildet das Reglement über die Verwendung der Präventionsbeiträge. Der Beitrag beträgt bis zu 40% der beitragsberechtigten Kosten (maximal 2% des Versicherungswertes).
Mit dem Beitragsgesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude nach den Vorgaben von Fachpersonen (Architekt/in, Ingenieur/in oder der Gebäudeversicherung Luzern) ausreichend und nachhaltig gegen voraussehbare Gefährdungen geschützt wird. Wir entscheiden im Einzelfall, ob sich die Massnahme eignet und der Beitrag berechtigt ist. Rechtlich verbindlich ist der Originalwortlaut des Reglements.
Füllen Sie dieses Formular vor der Auftragserteilung vollständig aus. Wird ein Projekt nach der Beitragszusicherung geändert, müssen wir sofort informiert werden. Hat die Änderung Mehrkosten zur Folge, ist ein ergänzendes Gesuch erforderlich.
Die Vollendung der Arbeiten ist uns mit dem Formular Objektschutzmassnahmen Fertigstellung zu melden. Über eine Abnahmekontrolle vor Ort entscheidet unsere Fachstelle. Die Beitragszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten, sofern die Abnahmekontrolle positiv ausgefallen ist.