Versicherungsumfang
Wir bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Gebäude im Kanton Luzern – obligatorisch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten.
Obligatorische Versicherung
Definition Gebäude
Die Gebäudeversicherung Luzern versichert alle Gebäude im Sinne des Gesetzes obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden.
Als Gebäude im Sinne des Gesetzes zählen alle ober- oder unterirdischen Bauten, die einen nutzbaren Raum schaffen und auf Dauer hin (länger als drei Jahre) ausgelegt sind.Keine Gebäude im Sinne des Gesetzes
Als nicht versicherte Gebäude gelten Fahrnisbauten, Bauten mit einem Versicherungswert unter 5 000 Franken sowie Bauten mit einem Versicherungswert unter 20 000 Franken auf fremdem Boden ohne Baurecht (z.B. Schrebergartenhäuser).
Zum Gebäude gehörende Bauteile und Einrichtungen
Mit dem Gebäude versichert sind alle gebäudevollendenden, ortsgebundenen sowie dem Eigentümer gehörenden Einrichtungen und Ausbauten. Gebäudebestandteile, die von Dritten (Mieter, Pächter) eingebaut werden, können versichert werden, sind jedoch zwingend auf der Police aufzuführen. Ergänzende Bestimmungen finden Sie in unserer Abgrenzung zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherung.
Nicht versicherte Bauteile und Einrichtungen
Nicht versicherte Bauteile und Einrichtungen sind Vorbereitungsarbeiten und die Verstärkung des Baugrundes (BKP 1), die Umgebung inklusive Werkleitungen ausserhalb der Gebäudehülle, Fahrhabe (Mobiliar) sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen und ideelle Werte wie Kunst-, Altertums- und Liebhaberwerte.
Versicherungswerte
- Der Versicherungswert eines Gebäudes wird üblicherweise nach Abschluss einer Bautätigkeit auf Begehren hin durch unsere Schatzungsexpertinnen und -experten vor Ort ermittelt.
- Kleinere Investitionen im Verhältnis zum Versicherungswert können mit einer Selbstdeklaration abgeschlossen werden.
- Die Gebäudeversicherung Luzern überprüft die Versicherungswerte zu Gebäuden ohne Kenntnis von wertvermehrenden Investitionen in regelmässigen Abständen von sich aus.
- Eine Überprüfung der Werte kann aber auch jederzeit auf Ihren Antrag hin durchgeführt werden.
- Die Gebäude im Kanton Luzern sind in der Regel zum Neuwert versichert.
- Der Neuwert entspricht den geschätzten mittleren, ortsüblichen Kosten, die am Tag der Bewertung (Schatzungsdatum) für die Wiederherstellung in gleicher Art, Grösse und Ausbau erforderlich sind.
- Damit Sie im Schadenfall Ihr Gebäude wieder zu den aktuellen Baupreisen aufbauen können, werden die Versicherungswerte dem Baukostenindex angepasst. Eine Anpassung findet immer dann statt, wenn sich der Baupreisindex um mehr als +/- fünf Prozent seit der letzten Anpassung verändert hat.
- Der massgebende Baupreisindex ist der Schweizer Baupreisindex (Neubau Mehrfamilienhaus, Grossregion Zentralschweiz, Basis 2010). Den aktuellen Baukostenindex finden Sie als PDF.
Versicherungsauskünfte bestellen
Versicherungsauskunft an Eigentümer/in und Verwalter/in
Wenn Sie eine aktuelle Police wünschen, benützen Sie bitte das Meldeformular Versicherungsauskunft online bestellen oder melden Sie sich telefonisch bei uns (+41 41 227 22 22). Die Police wird innerhalb eines Arbeitstages kostenlos per E-Mail als PDF-Datei zugestellt. Stockwerkeigentümer/innen wenden sich bitte direkt an die zuständige Liegenschaftsverwaltung.
Versicherungsauskunft an Dritte
Gegen Vorlage einer aktuellen Vollmacht (nicht älter als drei Jahre) der Eigentümerschaft können Versicherungsauskünfte (Police) an Dritte erteilt werden. Verwenden Sie dazu bitte unser Meldeformular Versicherungsauskunft online bestellen. Die Police wird Ihnen innerhalb eines Arbeitstages kostenlos per E-Mail als PDF-Datei zugestellt.
Prämienrechner
Die Bauversicherung schützt Ihr Gebäude bereits während der Bauphase gegen Feuer- und Elementarschäden. Nach Bauabschluss wird die Bauversicherung lückenlos in die ordentliche Gebäudeversicherung überführt. Dank der Neuwertversicherung können Sie Ihr Gebäude nach einem Schadenfall wieder in gleicher Art, Grösse und gleichem Ausbau aufbauen - und dies zu den aktuellen Baupreisen.
Bauversicherungsprämie
Die Bauversicherungsprämie wird nach der Bauvollendung rückwirkend zu ⅔ des Versicherungswertes berechnet.
| Grundlage | ⅔ Versicherungswert | CHF 0 |
| Bauversicherungsprämie | 0.38‰ | CHF 0.00 |
| Präventionsbeitrag | 0.13‰ | CHF 0.00 |
| Zwischensumme | CHF 0.00 | |
| Eidg. Stempelabgabe | 5% der Bauversicherungsprämie | CHF 0.00 |
| Jahresprämie | CHF 0.00 | |
Gebäudeversicherungsprämie
Die Prämie beträgt 0.55‰ des Versicherungswertes und umfasst die Versicherungsprämie sowie den Präventionsbeitrag.
| Grundlage | Versicherungswert | CHF 0 |
| Versicherungsprämie | 0.38‰ | CHF 0.00 |
| Präventionsbeitrag | 0.13‰ | CHF 0.00 |
| Zwischensumme | CHF 0.00 | |
| Eidg. Stempelabgabe | 5% der Versicherungsprämie | CHF 0.00 |
| Jahresprämie | CHF 0.00 | |
Downloads
Die wichtigsten Dokumente stehen Ihnen hier direkt zur Verfügung. Weitere Unterlagen und Informationen finden Sie im Download-Center.
Kontakt und Beratung
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.
Persönlich vorbeikommen
Hirschengraben 19, 6002 Luzern
Montag bis Freitag
8.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr