Versicherungswert neu für Katasterschatzung

Die Gebäudeversicherung Luzern ist gesetzlich verpflichtet, ab Januar 2022 den Versicherungswert gemäss Ihrer Police der Dienststelle Steuern für die Katasterschatzung zur Verfügung zu stellen. Grund: Der Kanton Luzern vereinfacht die Schatzungsmethode (Projekt LuVal). Dabei dient der Gebäudeversicherungswert als Berechnungsgrundlage.

Versicherungswert bleibt unverändert

Die Schatzungsmethode der Gebäudeversicherung Luzern bleibt unverändert. Der Versicherungswert entspricht jener Summe, mit welchem Sie Ihr Gebäude in einem Schadenfall in gleicher Art und Grösse wieder aufbauen können.

Bei Fragen zu Ihrer Steuerschatzung

Bei Fragen zu Ihrer Steuerschatzung und der neuen Berechnungsart (LuVal) wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern.

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Kontakt und weitere Informationen zur Vereinfachung des Schatzungswesens