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News
Versichert gegen Feuer- und Elementarschäden 

Ihre Gebäude sind bei der Gebäudeversicherung Luzern gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

Gedeckte Feuerschäden
Zu Feuerschäden zählen: Feuer, Rauch, Hitze, Explosion, Blitzschlag, abstürzende Luftfahrzeuge

Gedeckte Elementarschäden
Zu Elementarschäden zählen: Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch, Steinschlag, Felssturz

Von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen
Nicht versichert sind unter anderem Schäden, welche entstanden sind durch:
- ordentliche Abnützung
- fortgesetzte Einwirkung (z. B. Rauch von Kerzen oder Zigarettenrauch)
- Baumängel oder mangelhaften Unterhalt
- Erdbebenschäden
- das Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach
- ausfliessendes Leitungswasser oder überlaufende Lavabos/Badewannen
- Rückstau aus Abwasserkanalisationen oder durch Grundwasser

- oder wenn sie die Gebäudeumgebung betreffen (Vorplätze, Terrassen, Gärten etc.)

Erdbebenschäden - ein Sonderfall
In der Elementarschadenversicherung der Gebäudeversicherung Luzern sind Erdbebenschäden an Gebäuden ausgeschlossen. Die in einem Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossenen Kantonalen Gebäudeversicherungen gewähren aber ohne Mehrprämie eine begrenzte freiwillige Deckung von 2 Milliarden Franken (bei Beben ab Stärke VII auf der MSK-Skala). Der Selbstbehalt beträgt pro Gebäude 10% des Versicherungswertes oder mindestens 50'000.– Franken.

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Medien
Gebäudeversicherung Luzern
Hirschengraben 19
Postfach
6002 Luzern
Tel. 041 227 22 22
Fax  041 227 22 23

 Dokumente

 Links