Ihre Gebäude sind bei der Gebäudeversicherung Luzern gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.
Gedeckte Feuerschäden
Zu Feuerschäden zählen: Feuer, Rauch, Hitze, Explosion, Blitzschlag, abstürzende Luftfahrzeuge
Gedeckte Elementarschäden
Zu Elementarschäden zählen: Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch, Steinschlag, Felssturz
Von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen
Nicht versichert sind unter anderem Schäden, welche entstanden sind durch:
- ordentliche Abnützung
- fortgesetzte Einwirkung (z. B. Rauch von Kerzen oder Zigarettenrauch)
- Baumängel oder mangelhaften Unterhalt
- Erdbebenschäden
- das Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach
- ausfliessendes Leitungswasser oder überlaufende Lavabos/Badewannen
- Rückstau aus Abwasserkanalisationen oder durch Grundwasser
- oder wenn sie die Gebäudeumgebung betreffen (Vorplätze, Terrassen, Gärten etc.)
Erdbebenschäden - ein Sonderfall
In der Elementarschadenversicherung der Gebäudeversicherung Luzern sind Erdbebenschäden an Gebäuden ausgeschlossen. Die in einem Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossenen Kantonalen Gebäudeversicherungen gewähren aber ohne Mehrprämie eine begrenzte freiwillige Deckung von 2 Milliarden Franken (bei Beben ab Stärke VII auf der MSK-Skala). Der Selbstbehalt beträgt pro Gebäude 10% des Versicherungswertes oder mindestens 50'000.– Franken.