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News
Feuerungsanlagen sicher im Griff 

Im Gesetz über den Feuerschutz sind den Kaminfegermeistern der Kaminfegerdienst und die Feuerschau übertragen. Die Kaminfegermeister haben zusätzlich zu den Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten auch den Auftrag, die Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen hinsichtlich Bauart, Unterhalt und Feuersicherheit zu kontrollieren.

Kaminfegerkreise beaufsichtigen und kontrollieren
Die Gebäudeversicherung Luzern beaufsichtigt die Kaminfegermeister. Sie koordiniert und instruiert diese und überprüft mit Kreiskontrollen deren Auftragserfüllung. Die Gebäudeversicherung Luzern ist die Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen im Kaminfegerwesen.

Rechte und Pflichten
Wer Gebäude mit Feuerungsanlagen besitzt oder benützt ist gesetzlich verpflichtet, die Kaminfegerarbeiten in seinen Räumen frei und ungehindert und zu den vorgeschriebenen Terminen durchführen zu lassen. Damit der Kaminfegermeister seine Aufgaben erfüllen kann, steht ihm allein das Recht zu, in seinem Kreis die Kaminfegerarbeiten auszuführen. Im Gegenzug ist er verpflichtet
- den vom Regierungsrat erlassenen Gebührentarif anzuwenden
- die gesetzlichen Reinigungsfristen einzuhalten
- die Rohbau- und Feuerschaukontrollen durchzuführen
- seine beruflichen Verpflichtungen zu dokumentieren

Kaminfegerkreise - ein sinnvolles System
Die Kombination von Kaminfegerdienst und Feuerschau verbindet Reinigung und Kontrolle der Feuerungsanlagen zu einem lückenlosen und kostengünstigen System. Dank Monopol erfolgt die periodische Kontrolle effizient und gebührenfrei.

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Tel. 041 227 22 22
Fax  041 227 22 23

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