Die Gebäudeversicherung Luzern vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt die nötigen Weisungen. Innerhalb der Gebäudeversicherung ist die Abteilung Prävention für feuerpolizeiliche Beurteilungen und Bewilligungen sowie für behördliche Bau- und Betriebskontrollen zuständig. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Luzern stehen Planern, Bauherren und Gemeindebehörden für Beratungen unentgeltlich zur Verfügung.
Schweizweit verbindliche Brandschutzvorschriften
Grundlage für die feuerpolizeiliche Beurteilung und Bewilligung von Bauprojekten bilden die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF. Sie können auf der VKF-Website kostenlos heruntergeladen werden.
Ergänzende Weisungen und Planungshilfen der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung Luzern hat im Weisungsblatt 1/1 weitere Richtlinien und Publikationen von Fachverbänden als anwendbar erklärt. Diese sowie weitere Weisungen und Planunghilfen stehen Ihnen hier zur Verfügung: