Baulicher Brandschutz - die Basis
Bauliche Voraussetzungen sollen bei einem Brand die Stabilität der tragenden Gebäudeteile erhalten, die Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch begrenzen, die Evakuierung von Personen aus dem Gefahrenbereich sicherstellen und einen erfolgreichen Lösch- und Rettungseinsatz ermöglichen. Haustechnische Anlagen, Betriebseinrichtungen und die Ausstattung der Räumlichkeiten dürfen die Brandgefahr nicht unnötig erhöhen. Schutzabstände oder Brandmauern müssen den Übergriff von Gebäude zu Gebäude verhindern. Brandabschnitte sollen die Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch möglichst lange verzögern. Helfen Sie mit, indem Sie Brandschutztüren geschlossen halten. Halten Sie Fluchtwege für die Rettung von Personen und einen wirksamen Löscheinsatz im Inneren des Gebäudes jederzeit frei. Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein.
Technischer Brandschutz - die Ergänzung
Technische Brandschutzmassnahmen unterstützen das bauliche Schutzkonzept durch eine frühzeitige Brandentdeckung und eine rasche Alarmierung (Brandmeldeanlage) oder gar mit einer automatischen Löschung (Sprinkleranlage). Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen leiten Rauch, Qualm und heisse Brandgase ins Freie. Die im Gebäude installierten Löschgeräte (Handfeuerlöscher, Wasserlöschposten) stehen Ihnen für den spontanen Löscheinsatz zur Verfügung.
Betrieblicher Brandschutz - Ihre Verantwortung
Mit personellen und organisatorischen Massnahmen verhüten Sie Brände. Sie stellen die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sicher und delegieren die Aufgaben und Kompetenzen an Ihre Mitarbeitenden. Sie führen periodische Kontrolle durch, beheben umgehend die festgestellten Mängel und halten die Fluchtwege frei.
Das Gesetz nimmt Sie in die Pflicht
Sie sind gesetzlich verpflichtet:
- Brände und Explosionen zu vermeiden (Sorgfaltspflicht)
- Brandschutzeinrichtungen betriebsbereit zu halten (Instandhaltepflicht)
- Personen, die Sie beaufsichtigen (Kinder, Mitarbeitende etc.) zu instruieren (Aufsichtspflicht)
- Bei Bränden oder Anzeichen von Bränden (Rauch) sofort zu alarmieren (Meldepflicht)