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Potz Blitz - Wenn Blitze Schäden verursachen 

In der Schweiz werden jährlich über 200'000 Blitze gezählt. Durch Blitzschläge ausgelöste Überspannungen können erhebliche Schäden in elektrischen Einrichtungen und elektronischen Steuerungen verursachen (z. B. Storenautomatik, Garagentorsteuerung, Turmuhren).

Blitzschutzsystem - einzig sicherer Schutz gegen Blitzschläge
Hohe Bäume, elektrische Freileitungen oder nahe Gewässer schützen nicht vor Blitzschlägen. Ein Blitzschutzsystem hingegen schützt Personen und Gebäude vor grösseren Schäden. Der so genannte äussere Blitzschutz beseitigt die Gefahr, indem er den Blitzstrom auffängt und kontrolliert in die Erde leitet. Der innere Blitzschutz schützt elektrische oder elektronische Geräte.

Anerkannte Fachleute beauftragen
Im Kanton Luzern besitzen fast 30'000 Gebäude ein Blitzschutzsystem. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Blitzschutzsysteme nur durch Fachleute geplant und installiert werden (siehe "Verzeichnis anerkannte Kontrollfirmen").  Die Gebäudeversicherung Luzern bezahlt Ihnen einen Anteil an die Erstellungskosten eines Blitzschutzsystemes, sofern diese freiwillig sowie fachgerecht ausgeführt wird und so dem Brand- und Personenschutz dient.

Finanzieller Beitrag an freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme
Je nach Gebäudekategorie unterscheidet die Gebäudeversicherung Luzern zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen. Zwingend sind Blitzschutzsysteme beispielsweise bei grossen Holzbauten wie einer Scheune. Freiwillig hingegen ist eine Anlage bei einem Einfamilienhaus. Nachdem das System installiert wurde, stellt die Kontrollfirma ein Installationsattest aus. An freiwillig erstellte Systeme gewährt die Gebäudeversicherung Luzern einen Kostenbeitrag von 20 Prozent (siehe Beitragsgesuch auf der rechten Seite).

Kontrolle für den Ernstfall
Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme müssen periodisch (alle 10 Jahre) oder nach einem Blitzeinschlag durch eine anerkannte Kontrollfirma überprüft werden. Bei freiwilligen Systemen empfehlen wir ebenfalls eine periodische Überprüfung. Die Gebäudeversicherung Luzern hält sich ergänzende Kontrollen durch eigene Fachleute vor.

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Gebäudeversicherung Luzern
Hirschengraben 19
Postfach
6002 Luzern
Tel. 041 227 22 22
Fax  041 227 22 23

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