Stürme, Hagel, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben - Naturereignisse sind spürbar unberechenbarer, häufiger und intensiver geworden. Präventive Schutzmassnahmen sind gefragter denn je. Anders als im Brandschutz, wo die Gebäudeversicherung Luzern die zweckmässigen Schutzmassnahmen festlegt, ist im Elementarbereich die Baubehörde für ausreichenden Schutz zuständig.
Aufgaben der öffentlichen Hand
Für grossräumigen Schutz (beispielsweise gegen Lawinen oder Gewässer) sorgen Kanton und Gemeinden, indem sie die nötigen Schutzbauten erstellen und unterhalten. Die kommunalen Behörden sind auch für die Gefahrenkartierung und die Ausscheidung von Gefahrenzonen zuständig. Im Baubewilligungsverfahren beurteilen Sie die Gefährdung und verfügen, wo nötig, bauliche Massnahmen.
Die Rolle der Gebäudeversicherung Luzern
Elementarschäden, die durch plötzliches und unabwendbares Einwirken von Naturgewalten entstanden sind, werden von der Gebäudeversicherung Luzern uneingeschränkt getragen. Eine Deckungslücke kann hingegen entstehen, wenn zumutbare Massnahmen unterlassen wurden. Die kantonalen Gebäudeversicherungen stellen darum Richtlinien zur Verfügung, welche detailliert über die Einwirkung von Naturgefahren informieren und Anleitung für zweckmässige Objektschutzmassnahmen geben. Diese können bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF bezogen werden.
Gewusst wo - gewusst wie
Latenten Gefahren kann man durch geschickte Wahl des Standortes ausweichen, gegen bekannte Bedrohungen kann man sich gezielt schützen. Konsultieren Sie darum beim zuständigen Bauamt die Gefahrenkarten und verlangen Sie von Ihrem Planer den Nachweis über ausreichenden Objektschutz und die Einhaltung der SIA-Normen.